Rauchentwöhnung mit Hypnose

Wenn Sie das Rauchen beenden möchten, kann eine Rauchentwöhnung mit Hypnose (häufig auch als Raucherentwöhnung bezeichnet)  Sie dabei unterstützen. Hypnotherapeutische Verfahren zielen darauf ab, Verhaltensmuster und innere Gewohnheiten zu verändern, die mit dem Rauchverhalten verbunden sind.

 

Die Sitzungen finden online oder in meiner Praxis in München statt.

Wie läuft eine Rauchentwöhnung ab?

  • Vorgespräch: Vor der ersten Sitzung führen wir ein kurzes telefonisches Gespräch (ca. 15 Minuten). Dabei klären wir, ob eine Raucherentwöhnung mit Hypnose für Sie geeignet ist und welche Ziele Sie verfolgen. Sie erhalten außerdem Hinweise zur Vorbereitung, die die therapeutische Arbeit unterstützen können.
  • 2+1-Stunden-Konzept: Die Raucherentwöhnung erfolgt in zwei Sitzungen, die idealerweise im Abstand von etwa einer Woche stattfinden.
  • Sitzung 1: Zunächst besprechen wir Ihre bisherigen Rauchgewohnheiten, typische Auslöser sowie Ihre Motivation für die Veränderung. Anschließend erfolgt die erste Hypnose-Sitzung. Während der Hypnose werden Sie in einen leichten Trancezustand (einen fokussierten Entspannungszustand) versetzt. In diesem Zustand können gewohnte Verhaltensmuster reflektiert und neue innere Haltungen gegenüber dem Rauchen erarbeitet werden. Zum Abschluss erhalten Sie Hinweise für die Zeit bis zur zweiten Sitzung. Der Termin dauert insgesamt etwa 1,5 bis 2 Stunden.
  •  Woche zwischen den Sitzungen: In der Woche zwischen den Terminen beobachten Sie bewusst Ihre Erfahrungen. Welche Situationen sind gut gelungen? Wo gab es Herausforderungen? Diese Beobachtungen fließen in die zweite Sitzung ein.
  • Sitzung 2: In der zweiten Sitzung besprechen wir Ihre Erfahrungen und vertiefen die in der ersten Sitzung begonnene Arbeit. Die Hypnose dient der Stabilisierung und Festigung der angestoßenen Veränderung. Die zweite Sitzung dauert etwa 60 Minuten.

Ist eine Rauchentwöhnung immer erfolgreich?

Hypnose ist keine „Wunderbehandlung“. Eine Garantie für den Erfolg einer Behandlung gibt es nicht. Menschen reagieren unterschiedlich auf hypnotherapeutische Verfahren. Wie gut die Methode im Einzelfall greift, zeigt sich erst im Verlauf.

 

Viele Klientinnen und Klienten berichten von einer deutlichen Veränderung ihres Rauchverhaltens nach den Sitzungen. Manche beenden das Rauchen unmittelbar nach der ersten Hypnose, andere benötigen mehr Zeit oder zusätzliche Unterstützung.

 

Außerdem spielt die Mitarbeit der Klientin oder des Klienten eine große Rolle:

  • Man muss wirklich aufhören wollen. Eine Rauchentwöhnung „jemand anders zuliebe“ macht in der Regel wenig Sinn.
  • Der Klient / die KlientIn sollte schon im Vorfeld alle Rauchutensilien aus der greifbaren Umgebung beseitigen (Aschenbecher, Feuerzeuge, Zigaretten-Reserven), um nicht in Versuchung geführt zu werden.
  • Bis die Klientin / der Klient sich relativ stabil fühlt, sollten Situationen mit hohem Rückfallrisiko zunächst gemieden werden (z.B. Stammtischbesuche oder Feiern mit vielen Rauchern).
  • Bis die Hypnose ihre volle Wirkung entfaltet, kann es einige Tage dauern. Deshalb sollte vor allem in den ersten 72 Stunden nach der Sitzung nicht geraucht werden. 

Bei sehr starkem Rauchkonsum kann eine intensivere Begleitung mit zusätzlichen Sitzungen sinnvoll sein.

 

Mit dem Rauchverhalten sind häufig weitere Themen verbunden, etwa Stress, Gewohnheiten oder emotionale Auslöser. Diese können – wenn gewünscht – ebenfalls therapeutisch bearbeitet werden.

 

Zusätzliche Sitzungen zur Vertiefung oder Stabilisierung sind jederzeit möglich.

Was kostet eine Rauchentwöhnung mit dem 2+1-Stundenkonzept?

Der Gesamtpreis für die Raucherentwöhnung nach dem 2+1-Stunden-Konzept beträgt 350 Euro.

 

Der Betrag umfasst:

  • das telefonische Vorgespräch (ca. 15 Minuten)
  • die erste Sitzung (ca. 1,5–2 Stunden)
  • die zweite Sitzung (ca. 60 Minuten)

Ich führe eine Privatpraxis für Selbstzahler. Gesetzliche und private Krankenkassen übernehmen die Kosten in der Regel nicht. Sie erhalten eine Privatrechnung.

 

Weitere Sitzungen – etwa zur Vertiefung oder Stabilisierung – werden gesondert berechnet.

 

Weitere Informationen zu allgemeinen Konditionen finden Sie hier: